Unser Auftrag
In unserer Kita werden die gesetzlichen Vorgaben und Vereinbarungen umgesetzt:
Unser Bildungsauftrag
Der Bildungsauftrag besteht in einer ganzheitlichen Entwicklungsunterstützung der Handlungs-, Leistungs- und Lernfähigkeit von Kindern, im Sinne einer Persönlichkeitsbildung. Dabei wirken unsere Kinder aktiv bei der Gestaltung des Alltags in unserer Kita mit (§§9.2, 22. Abs. 2.3 u. 45 Abs. 2.3 SGB VIII Partizipation). Ein wichtiger Bestandteil ist auch die gute Zusammenarbeit und Mitwirkung unserer Eltern (§§ 22a Abs. 2.2, 3 KitaG - Mitwirkung der Eltern).
Unser Erziehungsauftrag
Unser Erziehungsauftrag besteht darin, die Rechte des Kindes zu wahren und ihm vielfältige Möglichkeiten zu bieten sich zu entfalten, Erlebnisse und Erfahrungen zu verarbeiten und so im weiteren Verlauf seiner Entwicklung zukünftig Lebenssituationen situationsangemessen zu verstehen und selbst kompetent mitzugestalten (Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte §79a SGB VIII).
Unser Betreuungsauftrag
Der Betreuungsauftrag ermöglicht dem Kind den Auf- und Ausbau fester Bindungsbeziehungen durch respektvolle, zuverlässige Pflege der Beziehung. Gemäß § 2 Abs. 3 KitaG (Förderung der Teilhabe) wird die integrative Förderung von Kindern mit Behinderungen bzw. Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, mit Kindern ohne Behinderung sichergestellt.
Partizipation
Durch Partizipation im Alltag der Kindertagesstätte erleben Kinder zentrale Prinzipien von Demokratie. Damit folgen wir dem gesetzlichen Auftrag, die Rechte von Kindern sicherzustellen und sie in allen Abläufen zu beteiligen (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention, §45 SGB VIII). Ihre Meinung wird angemessen und entsprechend ihrem Alter und Reife berücksüchtigt. Interessen, Bedürfnisse und Fragen der Kinder prägen Abläufe, Prozesse und Projekte.
Beschwerde-management
Wir setzen mit unserem Beschwerdemanagement den gesetzlichen Anspruch um, der in §45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII geregelt ist: "Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn [...] zur Sicherung der Rechte von Kindern in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden". In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten möchten wir Kindern eine altersgerechte Beteiligung an für sie wichtigen Entscheidungen sicherstellen sowie Anregungen, Probleme und Beschwerden von Kindern, Eltern, Mitarbeiter*innen und Kooperationspartnern erfahren.
Datenschutz
Gemäß den Datenschutzbestimmungen kann jeder Mensch selbst über die Preisgabe und Verantwortung seiner persönlichen Daten bestimmen. Auf den Schutz aller persönlichen Daten der Betroffenen in der Kita (Kinder, Eltern und Mitarbeiter) legen wir großen Wert. Aufgrund des Verbotes, personen bezogene Daten überhaupt zu verarbeiten, wird die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer (sowie Fotos, persönliche Unterlagen etc.) vertraglich fest gelegt.
Kindeswohl
Die Arbeit der Kindertagesstätte sieht es als Teil des Auftrages zu einer Verbesserung der Lebensmöglichkeiten von Kindern und Familien aus allen sozialen Schichten, Religionen und Nationalitäten beizutragen. Hierzu gehört auch Anzeichen von Kindeswohlgefährdung im Rahmen der fachlichen Kompetenz und der Möglichkeiten einer Kindertagesstätte nachzugehen (§8a SGB VIII). Die Überprüfung der persönlichen Eignung gemäß § 72a SGB VIII betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tageseinrichtung, die direkt mit Kindern arbeiten bzw. mit diesen in Kontakt kommen.
Qualitäts-
entwicklung und
-sicherung
Die Umsetzung des Bildungs, Erziehungs und Betreuungsauftrages erfordert eine ständige Fort und Weiterbildung der mit dem Auftrag betrauten Personen und eine kontinuierliche Verbesserung der pädagogischen Arbeit. Eine kontinuierliche Evaluierung zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit ist laut §22 Abs.1 SGB VIII erforderlich. In allen Bereichen ist die Qualitätsentwicklung und Weiterentwicklung gesetzlich festgeschrieben (§79. Abs. 2 Nr. 2 und § 79 a SGB VIII).
